Fahrschule
Noreisch
Sicher Fahren lernen seit 1984
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Fahrschule Noreisch
Inhaber Murat Tas
Alte Bahnhofstr. 66
44892 Bochum
Kontakt:
Telefon : 0178-7857808
E-Mail: info@fahrschule-noreisch.de
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Murat Tas
Alte Bahnhofstr. 66
44892 Bochum
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-
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für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
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dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
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10) Plug-Ins sozialer Netzwerke
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11) Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
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gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
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gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
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gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
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gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnenund wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
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gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
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gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
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gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden
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gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.
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12) Datensicherheit
Zur Gewährung der Datensicherheit erfolgt die Übertragung der Inhalte unserer Webseite verschlüsselt nach dem SSL Verfahren gemäß dem Stand der Technik. Zur Sicherung der Daten werden von uns und den beauftragten Dienstleistern, mit denen entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, geeignete Maßnahmen nach dem Stand der Technik, insbesondere zur Beschränkung des Zugangs zu den Daten, zum Schutz gegen Veränderungen und Verlust, und zur Vertraulichkeit gemäß dem Stand der Technik eingesetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule
§1
a) Bestandteil der Ausbildung: Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht
b) Schriftlicher Ausbildungsvertrag: Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
c) Rechtliche Grundlagen der Ausbildung: Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
d) Beendigung der Ausbildung: Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach §19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.
e) Eignungsmängel des Fahrschülers: Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
f) Ausbildungsmängel: Kommt es während einer Fahrstunde oder während des theoretischen Unterrichts zu Unstimmigkeiten, Problemen oder werden Fahrstunden zu kurz gefahren, so ist uns dies innerhalb von 48h schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Eine spätere Reklamation kann aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht mehr berücksichtigt werden.
§2 Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Die Fahrschule darf die Preise zu Jahresbeginn bis zu 5% erhöhen. Mit Unterschrift des Ausbildungsvertrages stimmt der Fahrschüler dieser Regelung zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Der Fahrschüler wird einem Monat über etwaige Preiserhöhungen informiert.
§3 Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Grundteilbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischen Prüfung ist unzulässig.
b) Entgelt für Fahrstunden und Leistungen: Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
c) Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist: Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule spätestens 24 Stunden vor Beginn der Fahrstunde zu verständigen. Die Absage muss schriftlich per WhatsApp unter 0178-7857808 oder beim zuständigen Fahrlehrer ebenfalls per WhatsApp erfolgen! Andernfalls ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30€ in Rechnung zu stellen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Können Fahrstunden nicht rechtzeitig bezahlt werden (Vgl. §4 Abs. 1) so muss diese in voller Höhe beglichen werden und kann nicht storniert werden.
d) Attestpflicht: Wird eine Fahrstunde aufgrund von Krankheit abgesagt, so ist ein ärztliches Attest in unserer Filiale innerhalb von 3 Werktagen im Original vorzulegen. Ein Attest von Freitag muss somit bis spätestens am Mittwoch im Original in einer unserer Filialen abgegeben werden. Trotz Attests behalten wir uns vor, eine Aufwandspauschale für die ausgefallenen Fahrstunden in Höhe von 55,-€/Std zu berechnen. Bei Prüfungen behalten wir uns vor diese trotz Attest zu berechnen.
e) Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen: Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.
f) Zweitschriften: Für Zweitschriften von Bescheinigungen aller Art fällt eine Aufwandsgebühr in Höhe von 30 Euro an.
§4 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages oder maximal bis 10 Tage danach, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig. Entgelte für Fahrstunden werden sofort fällig, spätestens nach der dritten Fahrstunde.
a) Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen: Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (§3 Abs. e) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
b) Kostenübernahme: Eine Kostenübernahme z.B. durch den Arbeitgeber ist möglich. Sollten die Gebühren nicht übernommen werden, übernehmen Sie als angemeldeter Fahrschüler die Ausbildungsgebühren und alle anfallenden Kosten. Dies betrifft auch die Kostenübernahme sonstiger Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter etc.)
c) Guthaben: Eventuelles Restguthaben kann nur in Form eines Wertgutscheines ausbezahlt werden.
d) Zahlungsmöglichkeiten: Die folgenden Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Überweisung (Bitte immer Vor und Nachname angeben, sowie Verwendung)
- Barzahlung in der Filiale oder beim Fahrlehrer/Fahrlehrerin
- PayDirect-Link in der App oder Sepa-Lastschrift
§5 Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden:
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
1) Trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
2) Den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
3) Wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt
a) Schriftform der Kündigung: Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
§6 Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwaige erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler innerhalb von sieben Wochen nach Unterzeichnung des Ausbildungstrages, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe § 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer ausgefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler innerhalb von , weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Angebote sind in voller Höhe von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen und werden auch bei Kündigung weder ganz noch teilweise erstattet. Bei Kündigung des Vertrags fallen 80,- € Bearbeitungsgebühr an. Bei einem gebuchten Intensivkurs fällt bei Vertragskündigung oder Stornierung ein Betrag in Höhe von 400,- € an. Der Kaufpreis für die Lern-App wird NICHT erstattet.
§7 Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
a) Wartezeiten bei Verspätungen: Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen.
b) Umplanung von Terminen: Termine werden in Absprache mit den Fahrschüler*innen geplant. Die erste Planung ist kostenlos. Sollte eine aufwendige Planungsänderung (Verschiebung von mehr als 30% der Fahrstunden, Änderung des Fahrlehrers, etc.) gewünscht sein, so behalten wir uns vor hierfür eine Aufwandspauschale von 100,-€ zu berechnen.
§8 Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
§9 Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
§ 10 Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.
§ 11 Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet. Kann die Prüfung aufgrund von Krankheit nicht angetreten werden, wird ein ärztliches Attest benötigt.
a) Ausbildungsbescheinigung Die Ausbildungsbescheinigung wird dem TÜV in elektronischer Form übermittelt. Dies wird von der Fahrschule in die Wege geleitet.
§ 12 Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Der Gerichtsstand der Fahrschule Noreisch ist Bochum
§ 13 Sonstige Vereinbarungen a) Dauer der Ausbildung: Die Dauer der Ausbildung ist nicht vorauszusehen oder planbar. Der Fahrschüler hat keinen Einfluß auf diese oder kann sich nicht auf mündliche Verabredungen berufen. Festgesetzte Zeiten erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form. Übersteigt die Dauer der Ausbildungszeit evtl. Kostenzusagen durch öffentliche Leistungsträger, hat der Fahrschüler für eine entsprechende Verlängerung der Kostenzusage selber Sorge zu tragen, ansonsten greift §4, Abs b). Dies gilt auch für Preiserhöhungen entsprechend §2 dieser AGBs. Mit Unterschrift des Ausbildungsvertrages bestätigt der Fahrschüler das Annehmen von Wartezeiten.